Vegane Vollmilchschokolade: Bonvita
Die nachfolgenden Produkte dürfen offiziell nur im Fürstentum Liechtenstein unter dem Begriff „vegane Vollmilchschokolade“ zum Verkauf angeboten werden. Gemäß der EU-Richtlinie Nr. 2000/36/EG und der Schweizer Verordnung des EDI Nr. 817.022.101 muss Milchschokolade nämlich mindestens 14% Milchtrockenmasse enthalten. Gemeint ist damit Tiermilch. Pflanzenmilch wie beispielsweise Kokosmilch zählt nicht.
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Vegane Vollmilchschokolade-Alternative von Bonvita
Bonvita bietet das folgende Produkt an:
Bonvita Classic Original: https://amzn.to/3B65HUm